Mit künstlicher Intelligenz ausgestattete Kameras bieten neue Methoden der Fahranalyse zur Unterstützung des Fahrers. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass diese Systeme die personenbezogenen Daten und die Privatsphäre der Fahrer respektieren. Einige Arbeitgeber von Transportunternehmen möchten erweiterte Kameras in die von ihren Mitarbeitern/Agenten genutzten Berufsfahrzeuge einbauen. Diese Kameras werden beispielsweise verwendet, um in Echtzeit Müdigkeit (frühe Anzeichen von Ermüdung des Fahrers sowie Einschlafen während der Fahrt) oder Ablenkung (Erkennung des Blicks des Fahrers außerhalb der Straßenachse oder einer Aktion, die das Fahren beeinträchtigen könnte) zu erkennen (z. B. Handynutzung,…
Mehr lesenRUMÄNISCHE AUFSICHTSBEHÖRDE: Strafe für DSGVO-Verstoß
Die Nationale Aufsichtsbehörde für die Verarbeitung personenbezogener Daten schloss im Oktober 2024 eine Untersuchung beim Betreiber UP ROMÂNIA SRL ab und stellte einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Art. Art. 5 Abs. (1) a), c) und Abs. (2) und Art. 6 der Verordnung (EU) 2016/679 in Verbindung mit Art. 5 a)-d) aus Gesetz Nr. 190/2018 sowie die Verletzung der Bestimmungen der Kunst. 5 Abs. (1) e) und Abs. (2) der Verordnung (EU) 2016/679 in Verbindung mit Art. 5 des Gesetzes Nr. 190/2018. Daher wurde der Betreiber bestraft: Die Untersuchung wurde…
Mehr lesenDÄNISCHE AUFSICHTSBEHÖRDE: stellt die Rejsekort-App in Frage
Die dänische Datenschutzbehörde überlegt nun, ob sie eine genauere Untersuchung der Rejsekort-App einleiten soll. Daher hat die dänische Datenschutzbehörde Rejsekort & Rejseplan gebeten, einige allgemeine Fragen zur App zu beantworten. Die neue Rejsekort-App wird potenziell personenbezogene Daten vieler Menschen verarbeiten, einschließlich der Registrierung von Standortdaten der Nutzer. Daher hat die dänische Datenschutzbehörde Rejsekort & Rejseplan gebeten, einige Fragen zur Funktionsweise der App und zu den in der App erfassten personenbezogenen Daten zu beantworten. Sobald die dänische Datenschutzbehörde die Antworten von…
Mehr lesenGRIECHISCHE AUFSICHTSBEHÖRDE: Geldbuße und Verweis an den Arbeitgeber wegen der Verarbeitung personenbezogener Daten des Arbeitnehmers
Die Behörde untersuchte die Beschwerde eines ehemaligen Mitarbeiters, der behauptete, dass Daten aus dem Geolokalisierungssystem eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Fahrzeugs verwendet wurden, um den Mitarbeiter während seines Urlaubs zu orten. Die Behörde erteilte dem beschwerdeführenden Unternehmen als dem für die Verarbeitung Verantwortlichen auf der Grundlage von Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe a der Datenschutz-Grundverordnung das Recht, die Daten für die Zwecke der Anwendung der Datenschutzvorschriften zu verwenden. 2(i) der DSGVO ein Bußgeld in Höhe von 2.000 EUR wegen…
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