Bereich der Dienstleitung:
Die Datenschutzvorschriften verpflichten die Vertantwortlichen und Auftragsverarbeitern zur Einhaltung der Grundsätze bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in diesen Gebieten.
Alle Unternehmen, die personenbezogener Daten über ihre eigene Website oder Anwenderprogramm (E-Commerce, Web-App, Homebanking, usw.) verarbeiten, müssen die verschiedenen Anforderungen einhalten.
Gesetzgebungen:
- Europäische Union gemäß der Verordnung (EU) 2016/679
- Vereinigtes Königreich gemäß dem Data Protection Act 2018
- Republik San Marino gemäß dem Gesetz 171/2018
- Schweizerische Eidgenossenschaft unter dem DSG – Bundesgesetz über den Datenschutz
- Volksrepublik China gemäß dem PIPL – China’s Personal Information Protection Law
- Türkei gemäß Gesetz 6698/20216 PDPL
- Ägypten gemäß dem Gesetz 151/2020 PDPL
Dienstleistung:
365TRUST kann dank seiner Unternehmen in den oben genannten Gesetzgebungen die Beratung anbieten, die erforderlich ist, um die geltenden Vorschriften zu erfüllen, mit dem Vorteil für das Unternehmen, einen einzigen Vertrag zu unterzeichen und so Zeit und Geld bei der Verwaltung dieser Verpflichtungen zu sparen.
Wir unterstützen Unternehmen bei den folgenden Aktivitäten:
- Vor-Audit zur Bewertung des Konformitätsgrades
- Anpassungsplan zur Erreichung der Konformität
- Programm zur Aufrechterhaltung der Einhaltung der Vorschriften
- Schulung der Mitarbeiter des Unternehmens
- Bewertung der Risiken
- Datenschutz-Folgenabschätzung
- Datenschutzpolitik
- Benennung als Auftragsverarbeiter
- Ernennung als verarbeitungsberechtigte Person
- Vorherige Konsultation zu der nationalen Aufsichtsbehörde
- Beantwortung an die betroffenen Personen bei der Ausübung ihrer Rechte
- Management der Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
- Datenschutz-Verfahrensweisen
- Datenschutz durch Technik und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- Anpassung der E-Commerce und der Webseiten
- Anpasung des Anwenderprogramms
Geldbußen:
Sollte der Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter diese Verpflichtung nicht erfüllen, werden von der nationalen Aufsichtsbehörde auf der Grundlage der geltenden Rechtsvorschriften Geldbußen verhängt:
- Europäische Union bis zu 20.000.000 € oder bis zu 4 % des Umsatzes gemäß der Verordnung (UE) 2016/679
- Vereinigtes Königreich bis zu 17.500.000 £ (ca. 20.000.000 Euro) oder bis zu 4 % des Umsatzes gemäß Artikel 157 des Data Protection Act 2018
- Republik San Marino bis zu 10.000.000 Euro oder bis zu 4 % des Umsatzes gemäß Gesetz 171/2018
- Schweizerische Eidgenossenschaft bis zu 250.000 CHF (ca. 250.000 Euro) nach dem DSG – Bundesgesetz über den Datenschutz
- Volksrepublik China bis zu 50.000.000 RMB (ca. 6.500.000 Euro) oder bis zu 5 % des Umsatzes nach dem PIPL – China’s Personal Information Protection Law
- Türkei bis zu 1.000.000 TL (ca. 35.000 Euro) gemäß dem Gesetz 6698/20216 PDPL
- Ägypten bis zu EGP 5.000.000 (ca. EUR 150.000) gemäß Gesetz 151/2020 PDPL