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NORWEGISCHE AUFSICHTSBEHÖRDE: Meta-Fall vor dem Bezirksgericht Oslo

NORWEGISCHE AUFSICHTSBEHÖRDE: Meta-Fall vor dem Bezirksgericht Oslo

Die norwegische Datenschutzbehörde hat Meta ein Zwangsgeld auferlegt, weil sie das Verbot von Behavioural Marketing auf Facebook und Instagram nicht beachtet hat. Meta hat jedoch beim Bezirksgericht Oslo eine einstweilige Verfügung (Aufschub) beantragt, um das Verbot zu stoppen. Der Fall wurde am 22. und 23. August vor dem Bezirksgericht verhandelt.

Am 14. Juli entschied die norwegische Datenschutzbehörde, dass das Behavioural Marketing von Meta auf Facebook und Instagram illegal ist, da es eine sehr invasive Überwachung der Nutzer beinhaltet. Das Behavioural Marketing in Norwegen muss daher eingestellt werden, bis Meta einen legalen Weg gefunden hat, dieses Marketing durchzuführen.

Meta sagt, dass das Unternehmen prüfen wird, wie es sich in Zukunft legal organisieren kann, aber nach Ansicht von Datatilysnet hat es die illegalen Aktivitäten noch nicht eingestellt. Wir sind daher der Ansicht, dass das Verbot nicht befolgt wurde.

Am 7. August beschloss die norwegische Datenschutzbehörde daher, ein Zwangsgeld von 1 Million NOK pro Tag zu verhängen. Das Zwangsgeld sollte ab dem 14. August fällig werden.

Meta bittet das Bezirksgericht Oslo, die norwegische Datenschutzbehörde zu stoppen

Meta hat jedoch beim Bezirksgericht Oslo eine einstweilige Verfügung beantragt. Das bedeutet, dass sie das Gericht bitten, die Umsetzung des Verbots ab dem 14. Juli zu stoppen. Wenn das Bezirksgericht eine einstweilige Verfügung erlässt, muss Meta das Verbot der Datenschutzbehörde bis zum Abschluss des Verfahrens nicht befolgen.

Die norwegische Datenschutzbehörde ist der Ansicht, dass die Voraussetzungen für eine einstweilige Verfügung nicht erfüllt sind. „Meta kann und sollte unserer Entscheidung nachkommen. Die Datenschutzrechte der norwegischen Facebook- und Instagram-Nutzer werden mit jedem Tag verletzt, an dem Meta unserer Entscheidung nicht nachkommt„, sagt Tobias Judin, Leiter der internationalen Abteilung.

Die Frage der einstweiligen Verfügung wird am 22. und 22. August vor dem Bezirksgericht Oslo verhandelt (domstol.no). Der Regierungsanwalt führt den Fall für die norwegische Datenschutzbehörde, und eine Entscheidung wird für Anfang September erwartet.

https://www.datatilsynet.no/aktuelt/aktuelle-nyheter-2023/tvangsmulkt-til-meta-hvis-forbud-ikke-folges/

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