Der Datenschutztag ist ein internationaler Feiertag, der seit 2007 auf Initiative des Europarats jedes Jahr am 28. Januar begangen wird, dem Tag, an dem der Europarat 1981 das Übereinkommen Nr. 108 über den Datenschutz zur Unterzeichnung aufgelegt hat, das erste rechtsverbindliche internationale Instrument zum Datenschutz. Hauptzweck des Tages ist die Sensibilisierung und Förderung bewährter Verfahren.
In den letzten Jahren haben die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts die Datenschutzregulierung auf eine umfassende Neugestaltung des digitalen Raums ausgerichtet. 2023 wurden bedeutende Fortschritte bei der Annahme der Digitalen Agenda der EU erzielt, wobei die Verordnung über die Datenverwaltung (Data Governance Regulation, DGA) ein Schlüsselelement darstellt.
Die DGA zielt darauf ab, datengesteuerte Innovationen zu erleichtern, d. h. den Datenaustausch zwischen strategischen Bereichen, Sektoren (z. B. Gesundheit, Umwelt, Energie, Landwirtschaft, Mobilität, Finanzen, Fertigung, öffentliche Verwaltung) und EU-Ländern, um das Potenzial von Daten zum Nutzen der europäischen Bürger und Unternehmen zu nutzen.
In naher Zukunft, ab September 2025, wird die Datenverordnung direkt anwendbar sein und das „Gegenstück“ zur DGA bilden, das insbesondere die gemeinsame Nutzung von Daten zwischen privaten Parteien regelt, vor allem in Bezug auf gemeinsam erzeugte Daten.
Natürlich bringen diese neuen Regulierer auch neue Herausforderungen und Aufgaben für das NAIH mit sich, aber die jahrzehntelange Erfahrung zeigt, dass ein hohes Datenschutzniveau – sowohl in der digitalen als auch in der Offline-Welt – die Anstrengungen aller erfordert. Darauf möchte das NAIH an diesem Tag aufmerksam machen.
Unsere Privatsphäre ist ein Schatz, auf den es sich zu achten lohnt!