Bei der Gestaltung des öffentlichen Erscheinungsbilds des Unternehmens und der Veröffentlichung von Informationen über aktuelle Ereignisse und Erfolge neigen Arbeitgeber dazu, in solchen Veröffentlichungen Informationen über bestimmte Mitarbeiter aufzunehmen – beispielsweise über deren Teilnahme an einem Projekt oder einer Konferenz.
Solange der Mitarbeiter für das Unternehmen tätig ist, ist es verständlich, warum er in Veröffentlichungen erwähnt wird. Allerdings stellt sich die Frage, was mit diesen Informationen passiert, wenn der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt. Kann ein Arbeitgeber die Löschung von Informationen über einen ehemaligen Arbeitnehmer, die in Veröffentlichungen wie Pressemitteilungen enthalten sind, ablehnen, wenn der Arbeitnehmer dies verlangt?
Valdis wird auf der Website des Unternehmens erwähnt, wo der Umsetzungsfortschritt eines von Valdis geleiteten Projekts und die erzielten Ergebnisse beschrieben werden. Obwohl die Veröffentlichung für Valdi keine negativen Folgen hat, möchte er nicht mehr mit seinem früheren Arbeitsplatz in Verbindung gebracht werden und fordert daher nach dem Ausscheiden aus dem Job die Löschung seines Namens und der Bilder, auf denen er erscheint.
Obwohl ehemalige Mitarbeiter das Recht haben, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, sollte klar sein, dass dieses Recht nicht uneingeschränkt gilt. Diese Rechte gelten nur für die in der Datenschutzverordnung genannten Fälle und beziehen sich auf den Zweck und die Rechtsgrundlage der jeweiligen Datenverarbeitung.
Einem Löschantrag muss beispielsweise nachgekommen werden, wenn:
- die Daten werden für die Zwecke, für die sie ursprünglich erhoben wurden, nicht mehr benötigt;
- die Person widerruft ihre Einwilligung zur Verarbeitung;Die Person widerspricht der Verarbeitung im berechtigten Interesse des Arbeitgebers und es gibt keine andere zwingende Rechtsgrundlage.
Löschung veröffentlichter Informationen im berechtigten Interesse des Arbeitgebers
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Zweck der Veröffentlichungen des Unternehmens in der Regel die Förderung kommerzieller Aktivitäten ist, wird diese Art der Verarbeitung, einschließlich der personenbezogenen Daten des Arbeitnehmers, am häufigsten durch die berechtigten Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, weshalb in der Fortsetzung der Erläuterungen darauf hingewiesen wird Wir prüfen, was im Falle der Anwendung einer solchen Rechtsgrundlage zu beachten ist, wenn wir von einem ehemaligen Mitarbeiter eine Anfrage zur Löschung Ihrer Daten erhalten.
Wenn ein ehemaliger Arbeitnehmer die Löschung seiner personenbezogenen Daten aus dieser Art von Veröffentlichung beantragt, kann der Arbeitgeber dies in bestimmten Fällen aufgrund der berechtigten Interessen des Unternehmens ablehnen[3], sofern eine Abwägungsprüfung durchgeführt wurde und dies auch der Fall war festgestellt, dass die Interessen des Arbeitnehmers im Einzelfall die Interessen des Unternehmens nicht überwiegen.[4] Andererseits kann die Aufbewahrung solcher Informationen im Hinblick auf die Mitarbeiter öffentlicher Einrichtungen im öffentlichen Interesse liegen, beispielsweise damit für die Menschen nachvollziehbar ist, wie für die Öffentlichkeit wichtige Entscheidungen getroffen wurden.
In der oben beschriebenen Situation muss der ehemalige Arbeitgeber von Valda bei der Beurteilung der Erfüllung der Anfrage den Zweck der Veröffentlichung und ihre Bedeutung für den Betrieb des Unternehmens ermitteln und die Auswirkungen der Verfügbarkeit dieser Veröffentlichung berücksichtigen auf Valda.
Sollte gelöscht werden: Im Vorfeld des Familientags teilten Mitarbeiter des Unternehmens Geschichten darüber, wie sie Zeit mit ihren Lieben verbringen, indem sie Fotos ihrer Aktivitäten veröffentlichten. Valdis erzählte auch seine Geschichte, wie er mit seiner Frau und seinen Kindern gemeinsam Sport treibt. Da diese Informationen nicht mit dem Betrieb des Unternehmens in Zusammenhang stehen, forderte Valdis die Löschung dieser Inhalte, und der frühere Arbeitgeber sollte dieser Aufforderung nachkommen.
Sollte nicht gelöscht werden: Valdis wurde in einer Pressemitteilung erwähnt, in der die Entwicklung eines neuen Produkts beschrieben wurde, an der er als Projektmanager beteiligt war. In diesem Fall kann der Arbeitgeber die Löschung dieser Informationen verweigern, da die Veröffentlichung im Zusammenhang mit den Geschäftszielen und der Entwicklung des Unternehmens steht und für potenzielle Kunden und Kooperationspartner wichtig ist.
Bei der Beurteilung des Antrags des ehemaligen Mitarbeiters können folgende Aspekte wichtig sein:
- Bedeutung der Veröffentlichung für den Arbeitgeber. Solche Veröffentlichungen können wichtig sein, um für ein Unternehmen zu werben, seinen Ruf aufzubauen und seine Geschichte und Entwicklung aufzuzeichnen. Die in der Veröffentlichung enthaltenen Informationen über die Rolle des Mitarbeiters können ein wesentlicher Bestandteil dieser Veröffentlichung sein und die Professionalität und Werte der Mitarbeiter des Unternehmens insgesamt darstellen. Außerdem kann der Mitarbeiter in vielen Veröffentlichungen erwähnt werden, so dass das Löschen solcher Veröffentlichungen bedeuten kann, dass ein großer Teil der öffentlichen Informationen gelöscht oder unvollständig wird.
- Erwartungen der betroffenen Person. Hätte der ehemalige Mitarbeiter vernünftigerweise damit rechnen können, dass die Daten nach seinem Ausscheiden weiterhin in dieser Weise verwendet würden? Welche Rolle spielt der ehemalige Mitarbeiter bei der Gestaltung des Unternehmensbildes in der Öffentlichkeit? Kann die Veröffentlichung für den Mitarbeiter in irgendeiner Weise unvorteilhaft sein? Wenn der ehemalige Mitarbeiter im Rahmen seiner Arbeit eine leitende Position innehatte oder an der öffentlichen Kommunikation der Organisation beteiligt war, konnte er damit rechnen, dass Informationen über seine historische Rolle im Geschäftsbetrieb des Unternehmens weiterhin öffentlich zugänglich bleiben.
- Datenminimierung. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Veröffentlichung, die auch dann verfügbar ist, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr für das Unternehmen tätig ist, nur die Daten enthält, die zur Wahrung der Interessen des Unternehmens erforderlich sind. Beispielsweise könnten Informationen über die berufliche Tätigkeit eines ehemaligen Mitarbeiters im Unternehmen gespeichert werden, nicht jedoch Informationen über sein Privatleben.
https://www.dvi.gov.lv/lv/jaunums/dviskaidro-personas-datu-apstrade-pec-darba-tiesisko-attiecibu-izbeigsanas-2?utm_source=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F