Befürwortende Stellungnahme des Datenschutzgaranten zum Entwurf des Regierungsgesetzes zu KI, der auch eine Gesetzesdelegation für die Anpassung der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (Nr. 2024/1689
– KI-Gesetz) enthält.
Der Gesetzentwurf regelt Forschung, Experimente, Entwicklung, Einführung und Anwendung von Systemen und Modellen der künstlichen Intelligenz (KI) in den verschiedenen Bereichen der Gesellschaft (Gesundheit, Justiz, Arbeit und Berufe, nationale Sicherheit und Verteidigung usw.).
In seiner befürwortenden Stellungnahme zum Text forderte der Bürge die Regierung jedoch auf, ihn in mehrere Teile zu integrieren, um einen besseren Schutz der personenbezogenen Daten der Bürger zu gewährleisten.
Insbesondere forderte die Behörde die Einführung eines neuen Artikels, um klarzustellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Systeme der künstlichen Intelligenz im Einklang mit den nationalen und europäischen Datenschutzgesetzen erfolgen muss. Darüber hinaus muss in den Text ein konkreter Hinweis auf angemessene Systeme zur Altersüberprüfung eingefügt werden, die eine Einschränkung oder ein Verbot der Nutzung von KI-Systemen durch Minderjährige gewährleisten können.
Im Falle des Einsatzes von KI-Systemen im Hochrisiko-Gesundheitswesen forderte der Garant die Angabe besonderer Einschränkungen für die Datennutzung (Speicherung, Verbot der Übermittlung, Übermittlung oder Kommunikation) und der Bevorzugung der Nutzung synthetischer oder synthetischer Daten anonym.
Es wurde außerdem beantragt, den Garanten – wie im KI-Gesetz vorgesehen – als zuständige Behörde für hochriskante künstliche Intelligenzsysteme anzugeben, die z. für Strafverfolgungsaktivitäten, biometrische Fernidentifizierung, Emotionserkennung, Grenzmanagement, Rechtspflege und demokratische Prozesse.
https://www.garanteprivacy.it/home/docweb/-/docweb-display/docweb/10043752