Die Europäische Datenschutzagentur (EDSB) hat Frontex, die Agentur der Europäischen Union für die Grenz- und Küstenwache, wegen Verstoßes gegen die Verordnung (EU) 2019/1896 gerügt.
Die Europäische Datenschutzagentur (EDSB) hat Frontex, die Agentur der Europäischen Union für die Grenz- und Küstenwache, wegen Verstoßes gegen die Verordnung (EU) 2019/1896 gerügt. Der Verstoß bestand darin, dass Frontex die personenbezogenen Daten von Verdächtigen in grenzüberschreitenden Strafsachen an Europol weitergab, ohne zu prüfen, ob die Weitergabe gemäß der Verordnung erforderlich war.
Im Oktober 2022 fand eine Prüfung des Frontex-Einsatzes durch den EDSB statt, bei der insbesondere untersucht wurde, wie Frontex bei Verhören an den Außengrenzen der EU Informationen sammelte. Die Ergebnisse zeigten, dass Frontex solche Informationen über Einzelpersonen systematisch an Europol weitergab, ohne die Notwendigkeit einer solchen Weitergabe ausreichend zu prüfen. Eine solche Weitergabe kann schwerwiegende Folgen für Personen haben, die fälschlicherweise mit kriminellen Aktivitäten in Europa in Verbindung gebracht werden.
Trotz der Schwere des Falles beschloss der EDSB, eine Warnung genügen zu lassen, da Frontex die Übermittlung personenbezogener Daten an Europol kurz nach der Prüfung stoppte. Frontex hat nun neue Verfahren eingeführt und bewertet alle Informationen separat sowie die Notwendigkeit, sie weiterzugeben, bevor sie sie an Europol weitergibt.