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KANADISCHE AUFSICHTSBEHÖRDE: fordert Anordnung eines Bundesgerichts, wonach Pornhub-Betreiber kanadisches Datenschutzrecht einhalten muss

KANADISCHE AUFSICHTSBEHÖRDE: fordert Anordnung eines Bundesgerichts, wonach Pornhub-Betreiber kanadisches Datenschutzrecht einhalten muss

Der kanadische Datenschutzbeauftragte Philippe Dufresne hat beim Bundesgericht einen Antrag gestellt und möchte von diesem eine Anordnung erwirken, mit der Aylo, einer der weltgrößten Betreiber pornografischer Websites, dazu verpflichtet wird, Schritte zu unternehmen, um die kanadischen Datenschutzgesetze einzuhalten.

Der Antrag folgt einer Untersuchung des Büros des Datenschutzbeauftragten von Kanada, bei der erhebliche Probleme mit Aylos Datenschutzpraktiken festgestellt wurden, die es ermöglichten, hochsensible und intime Inhalte ohne das Wissen oder die Erlaubnis der Betroffenen online zu stellen. Der Untersuchungsbericht des Datenschutzbeauftragten wurde 2024 veröffentlicht.

Die Untersuchung wurde als Reaktion auf die Beschwerde einer Frau eingeleitet, die herausgefunden hatte, dass ihr Ex-Freund ohne ihre Zustimmung ein intimes Video und andere Bilder von ihr auf Aylos Websites hochgeladen hatte.

Aylo betreibt viele der weltweit beliebtesten Porno-Websites, darunter Pornhub und Youporn.

Kommissar Dufresne beantragt eine Anordnung des Bundesgerichts, die Aylo dazu verpflichtet, klare und konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass eine aussagekräftige Zustimmung direkt von allen Personen eingeholt wird, die auf intimen Bildern und Videos zu sehen sind, die auf die Websites des Unternehmens hochgeladen werden.

Zwar änderte Aylo während und nach der Untersuchung einige seiner Datenschutzpraktiken und Mechanismen zur Einwilligungsüberprüfung, doch heißt es in der Klageschrift, dass die Praktiken des Unternehmens auch weiterhin nicht gewährleisten, dass von allen Personen, die in den Videos erscheinen, eine aussagekräftige Einwilligung eingeholt wird.

Das Bundesgericht ist unter anderem befugt, verbindliche Anordnungen zu erlassen, mit denen eine Organisation dazu verpflichtet wird, ihre Praktiken zu korrigieren bzw. zu ändern und das Gesetz einzuhalten.

Zitat

„Das nicht einvernehmliche Posten intimer Bilder kann für die Opfer verheerende Folgen haben. Bislang hat Aylo die erheblichen Bedenken, die bei meiner Untersuchung festgestellt wurden, nicht ausreichend berücksichtigt. Privatsphäre ist ein Grundrecht und Einzelpersonen müssen geschützt werden. Ich wende mich an das Bundesgericht, um sicherzustellen, dass Aylo nur intime Videos mit dem direkten Wissen und der Zustimmung aller auf diesen Bildern abgebildeten Personen postet.“

Philippe Dufresne – Datenschutzbeauftragter von Kanada

https://www.priv.gc.ca/en/opc-news/news-and-announcements/2025/nr-c_250303

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