Am 4. Mai 2023 trat das Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower Protection or Whistleblower Public Disclosure Act, WPWPA) in Kraft. Mit dem Gesetz wird die Verpflichtung eingeführt, einen nationalen Mechanismus zum Schutz von Hinweisgebern einzurichten und jede Meldung zu untersuchen und daraufhin Maßnahmen zu ergreifen. Es sind Verpflichtungen zur Einrichtung interner und externer Kanäle für die Meldung von Missständen vorgesehen, wobei das CPIO als zentrale externe Stelle für die Meldung von Missständen fungieren soll.
Das Gesetz wurde im Amtsblatt Nr. 11 vom 02.02.2023 veröffentlicht, und innerhalb von sechs Monaten nach seiner Verkündung (d.h. bis zum 04. August 2023) sollte die CPDL eine Verordnung über die Führung des Registers von Hinweisgebern gemäß Artikel 18 des Gesetzes über den Schutz von Hinweisgebern oder die öffentliche Bekanntgabe von Informationen über Verstöße und über die Weiterleitung von internen Hinweisgebern an die Kommission für den Schutz personenbezogener Daten erlassen. Der Verordnungsentwurf legt das Verfahren für die Führung eines Registers von Hinweisgebern durch die Verpflichteten und die Bedingungen für die Weiterleitung interner Hinweisgeber an die BPR fest.
Die erwarteten Ergebnisse der Verabschiedung des Verordnungsentwurfs beziehen sich auf die Schaffung normativer und praktischer Bedingungen für die Umsetzung der Verpflichtungen zur Rechenschaftspflicht und Rückverfolgbarkeit von Signalen sowie für die Gewährleistung der einheitlichen Anwendung des Rechts.
Informationen über die öffentliche Konsultation sind auf der Website des CPLD, Abschnitt „Rechtlicher Rahmen“, Unterabschnitt „Entwürfe von Rechtsakten“ – HIER, sowie auf dem Portal für öffentliche Konsultationen – HIER – veröffentlicht.