Die nationale Aufsichtsbehörde für die Verarbeitung personenbezogener Daten hat im Januar 2025 eine Untersuchung beim Betreiber SHOPBAG GROUP ONLINE SRL abgeschlossen und einen Verstoß gegen die Bestimmungen von Art. 37 DSGVO festgestellt. 83 Absatz. (5) Brief. e) der Verordnung (EU) 2016/679. Aus diesem Grund wurde der Betreiber mit einer Geldstrafe von 9.949,8 Lei (umgerechnet 2.000 Euro) belegt. Die Untersuchung wurde aufgrund einer Beschwerde eines Einzelnen eingeleitet, der behauptete, er habe keine Antwort auf seine Aufforderung zur Löschung seines Kontos und der damit verbundenen Daten von der…
Mehr lesenSicherheitsupdates für Fortinet (AL02/250212/CSIRT-ITA)
Synthese In verschiedenen Produkten wurden neue Schwachstellen entdeckt, darunter vier mit der Schwere „hoch“. Diese Schwachstellen könnten den Zugriff auf vertrauliche Informationen, die Ausführung beliebiger Befehle oder die Erhöhung von Benutzerrechten auf betroffenen Systemen ermöglichen. Hinweis: Der Anbieter gibt an, dass die Sicherheitslücke CVE-2025-24472 online aktiv ausgenutzt wird. Risiko Geschätzte Auswirkung der Sicherheitslücke auf die Zielgemeinschaft: Kritisch (77,05) Typologie Betroffene Produkte und Versionen Schadensbegrenzungsmaßnahmen Gemäß den Aussagen des Anbieters wird empfohlen, Risikominderungsmaßnahmen gemäß den Anweisungen in den Sicherheitsbulletins anzuwenden, die…
Mehr lesenLETTISCHE AUFSICHTSBEHÖRDE: Es wurde eine Liste der Verarbeitungsvorgänge entwickelt, die nicht vom DSFA durchgeführt werden müssen.
Wie wir bereits zuvor mitgeteilt haben, hat die staatliche Datenschutzinspektion Leitlinien zur „ Datenschutz-Folgenabschätzung “ entwickelt und veröffentlicht, die einen praktischen und klaren Ansatz zur Identifizierung und Bewältigung von Risiken bieten und dabei helfen zu verstehen, wann und wie eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden muss. Mittlerweile wurde ein weiteres wichtiges Dokument erstellt – eine Liste der Datenverarbeitungstätigkeiten, für die eine solche Beurteilung nicht erforderlich ist . Mithilfe dieser Liste können Organisationen besser erkennen, in welchen Fällen das Risiko der Datenverarbeitung als gering eingestuft wird, sodass keine zusätzliche…
Mehr lesenISLÄNDISCHE AUFSICHTSBEHÖRDE: Abwicklung durch Arion Bank hf. von persönlichen Informationen für Marketingzwecke und im Zusammenhang mit den finanziellen Angelegenheiten eines ehemaligen Kunden
Die isländische Datenschutzbehörde hat in einem Fall entschieden, in dem eine Beschwerde über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Arion Bank hf. eingelegt wurde. Die isländische Datenschutzbehörde hat in einem Fall entschieden, in dem eine Beschwerde über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Arion Bank hf. eingelegt wurde. Konkret wurde gerügt, dass die Bank den Beschwerdeführer ohne dessen Einwilligung in die Zielgruppenliste der Bank eingetragen habe, dass die Bank durch regelmäßige, eigenmächtig durchgeführte Kreditauskünfte und sonstige Finanzanalysen den gesetzlichen Verfall…
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