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DÄNISCHE AUFSICHTSBEHÖRDE: Der FC Kopenhagen erhält die Erlaubnis, automatische Gesichtserkennung einzusetzen

DÄNISCHE AUFSICHTSBEHÖRDE: Der FC Kopenhagen erhält die Erlaubnis, automatische Gesichtserkennung einzusetzen

Die dänische Datenschutzbehörde hat – auf Antrag des FC Kopenhagen – dem Verein die Erlaubnis erteilt, bei Fußballspielen des FC Kopenhagen Gesichtserkennung einzusetzen.

In seinem Antrag vom 5. April 2024 beantragte der FC Kopenhagen die Erlaubnis zur Verarbeitung sensibler Informationen gemäß Abschnitt 7 Unterabschnitt des Datenschutzgesetzes. 4. Der Antrag umfasste die Verarbeitung biometrischer Daten mit dem Ziel, eine Person mithilfe automatischer Gesichtserkennung bei der Durchführung von Veranstaltungen im Park und bei Auswärtsspielen des FC Kopenhagen in anderen Stadien als dem Parkenstadion eindeutig zu identifizieren.

Die dänische Datenschutzbehörde genehmigt die Gesichtserkennung für die Spiele des FC Kopenhagen

Die dänische Datenschutzbehörde hat – nach der Bearbeitung des Falls im Datenrat – dem FC Kopenhagen die Erlaubnis erteilt, bei den Spielen des Vereins automatische Gesichtserkennung einzusetzen, um die Durchsetzung der Vorschriften zu Vereinsquarantänen und allgemeinen Quarantänen im Zusammenhang mit Fußballspielen zu unterstützen .

Damit kann die Technologie zur Zugangskontrolle an den Eingängen zum Parken Stadion, am Stadion und an mobilen Anlagen im Zusammenhang mit der Durchführung von Fußballspielen des FC Kopenhagen, einschließlich Trainingsspielen, unter Beteiligung von Mannschaften der Superliga, 1. und 1. Liga eingesetzt werden 2. Liga, sowie bei Fußballspielen in der UEFA-Regie.

Anforderungen an die Wirkungsanalyse

In der Erlaubnis heißt es unter anderem, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Regeln zur Erstellung einer Folgenabschätzung erfolgen muss – darunter insbesondere den Anforderungen an den Inhalt einer Folgenabschätzung. Die Wirkungsanalyse muss vor Beginn der Behandlung durchgeführt werden.

Darüber hinaus hat die dänische Datenschutzbehörde aus Gründen der Ordnung darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Bildern von Überwachungskameras möglicherweise unter Abschnitt 4c Unterabschnitt des Fernsehüberwachungsgesetzes fällt. 4 und 5.

Die Genehmigung gilt nicht für nationale Fußballspiele

Die norwegische Datenschutzbehörde bearbeitet derzeit den Teil des Antrags, der sich mit der Verwendung von Gesichtserkennung im Zusammenhang mit internationalen Fußballspielen befasst . Die dänische Datenschutzbehörde hat dem FC Kopenhagen einige zusätzliche Fragen hierzu gestellt und geht davon aus, dass über diesen Teil des Antrags so schnell wie möglich entschieden wird.

Für andere Veranstaltungen, bei denen es sich nicht um Fußballspiele handelt, hat die dänische Datenschutzbehörde entschieden, dass die Verarbeitung biometrischer Daten – und damit der Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie – nach Ansicht der dänischen Datenschutzbehörde aus Gründen nicht als erforderlich angesehen werden kann erhebliches öffentliches Interesse.

https://www.datatilsynet.dk/presse-og-nyheder/nyhedsarkiv/2025/jan/fc-koebenhavn-faar-tilladelse-til-brug-af-automatisk-ansigtsgenkendelse

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