Die dänische Datenschutzbehörde beteiligt sich auch in diesem Jahr an der jährlichen koordinierten Umfrage des Europäischen Datenschutzausschusses (EDPB). In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt auf der Einhaltung des Auskunftsrechts durch die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen.
Im Jahr 2024 werden die Aufsichtsbehörden in der EU/im EWR eine koordinierte Untersuchung durchführen, die sich auf die Einhaltung des Auskunftsrechts der betroffenen Personen durch die für die Verarbeitung Verantwortlichen konzentriert.
Der EDSB hat beschlossen, sich auf das Auskunftsrecht zu konzentrieren, da es eines der von den betroffenen Personen am häufigsten genutzten Rechte ist. Darüber hinaus ist das Auskunftsrecht häufig eine Voraussetzung dafür, dass betroffene Personen die anderen Rechte der Datenschutz-Grundverordnung, wie das Recht auf Berichtigung und Löschung, wahrnehmen können. Das Auskunftsrecht sorgt somit für Transparenz darüber, welche personenbezogenen Daten über die betroffene Person verarbeitet werden, und bietet die Möglichkeit, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten und die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung zu überprüfen.
Die Aufsichtsbehörden organisieren und führen jeweils die nationalen Untersuchungen durch, die sie für am geeignetsten halten. Der Europäische Datenschutzbeauftragte wird in Kürze auf seiner Website eine Nachricht veröffentlichen, in der er beschreibt, wie er seine Untersuchung organisieren wird.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung des EDPB über die koordinierten Bemühungen.
Weitere Informationen über das Recht auf Zugang finden Sie hier.