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DÄNISCHE AUFSICHTSBEHÖRDE: Speicherung personenbezogener Daten zu Dokumentationszwecken

DÄNISCHE AUFSICHTSBEHÖRDE: Speicherung personenbezogener Daten zu Dokumentationszwecken

Die dänische Datenschutzbehörde hat einen Leitfaden für die Speicherung personenbezogener Daten zu Dokumentationszwecken erstellt, mit dem nachgewiesen werden soll, dass die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Datenschutzvorschriften über die Einwilligung einhalten. Der Text richtet sich insbesondere an Experten und Berater im Bereich des Datenschutze.

Im Fall von SmartResponse hat die dänische Datenschutzbehörde unter anderem festgestellt, dass eine Speicherfrist von 5 Jahren zur Dokumentation der Gültigkeit einer eingeholten Einwilligung, die nach der Verjährungsfrist im Datenschutzgesetz festgelegt ist, nicht dem Grundsatz der Speicherbegrenzung in der Datenschutzverordnung entspricht.

In Fortsetzung des Falles hat die dänische Datenschutzbehörde einen Text vorbereitet, der den Rahmen für die Speicherung personenbezogener Daten klarstellt, ausschließlich zu dem Zweck, dokumentieren zu können, dass Sie als Datenverantwortlicher die Datenschutzbestimmungen zur Einwilligung einhalten.

Der Leitfaden richtet sich insbesondere an Experten und Berater im Bereich des Datenschutzes.

Lesen Sie den Leitfaden hier.

https://www.datatilsynet.dk/presse-og-nyheder/nyhedsarkiv/2023/jan/opbevaring-af-personoplysninger-med-henblik-paa-dokumentation

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