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DÄNISCHE AUFSICHTSBEHÖRDE: Verbindliche Entscheidung zu TikTok

DÄNISCHE AUFSICHTSBEHÖRDE: Verbindliche Entscheidung zu TikTok

Der EDSB hat eine verbindliche Entscheidung über die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern durch TikTok getroffen, und die irische Datenschutzbehörde muss nun eine endgültige Entscheidung treffen.

Auf der letzten Sitzung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDPB) haben die Mitglieder des EDPB eine neue verbindliche Entscheidung in einem Streitfall angenommen, der nun im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 65 der Datenschutz-Grundverordnung beigelegt wurde.

Die Entscheidung betrifft den Entscheidungsentwurf der irischen Datenschutzbehörde in einem Fall gegen TikTok. Der Beschluss des EDSB geht auf mehrere Einwände ein, die von betroffenen Aufsichtsbehörden gegen den Beschlussentwurf der irischen Aufsichtsbehörde als federführende Aufsichtsbehörde erhoben wurden.

In dem Beschlussentwurf hat die irische Aufsichtsbehörde die Verarbeitung personenbezogener Daten von registrierten TikTok-Nutzern im Alter zwischen 13 und 17 Jahren durch TikTok sowie bestimmte Fragen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern unter 13 Jahren durch TikTok geprüft.

Die Einwände gegen die irische Entscheidung betrafen unter anderem die Frage, ob TikTok durch die Gestaltung und die Standardeinstellungen in Bezug auf die Altersüberprüfung gegen die Datenschutzvorschriften verstoßen hat und ob ein Verstoß gegen den Grundsatz der Fairness vorliegt.

Die irische Datenschutzbehörde hat nun einen Monat Zeit, um ihre endgültige Entscheidung auf der Grundlage der verbindlichen Entscheidung des EDPB zu treffen.

Lesen Sie hier die Pressemitteilung des EDPB.

https://www.datatilsynet.dk/internationalt/internationalt-nyt/2023/aug/bindende-afgoerelse-om-tiktok

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