Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Wahlarbeit durch Parteien, Kandidaten oder deren Förderkreise ist auf die Einhaltung der Datenschutzgesetze zu achten. Auch die auf personenbezogenen Daten basierende Werbung über soziale Medien muss den Anforderungen der Datenschutzbestimmungen entsprechen. Die in Vorbereitung befindlichen Gesetzesreformen und die europäischen Entscheidungen zu Social-Media-Plattformen werden die Bedingungen für gezieltes Marketing und politische Werbung in Zukunft erheblich beeinflussen.
Im Wahlkampf geht es in der Regel immer um die Verarbeitung der Daten von Unterstützern und Unterstützern. Wahlwerbung kann auch auf der Verwendung personenbezogener Daten basieren. Das Büro des Datenschutzbeauftragten hat eine Checkliste erstelltDie Datei wird in einem neuen Tab geöffnetum den Datenschutz bei der Wahlarbeit zu berücksichtigen.
Bei gezielter politischer Werbung müssen die Grundrechte der Menschen geschützt werden
Gezielte Werbung und Profiling können bei Nichtbeachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften schwerwiegende Risiken für den Schutz der Privatsphäre und anderer Grundrechte mit sich bringen. Sofern aus den personenbezogenen Daten politische Meinungen hervorgehen, gehören die Daten zu besonderen personenbezogenen Datengruppen. Aufgrund ihrer Sensibilität müssen diese Informationen mit besonderer Sorgfalt behandelt werden. Die Werbetools von Social-Media-Plattformen ermöglichen die zielgenaue Auslieferung gezielter Werbung und Botschaften basierend auf Interessen und Werten.
Im Wahlkampf ist es gut, wenn die Parteien gemeinsame Regeln und Beschränkungen festlegen, wie umfangreich die Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten sein darf. Die Parteien sollten außerdem sicherstellen, dass regionale Kandidaten und Gruppen sowie externe Dienstleister gemäß den Anweisungen handeln. Social-Media-Nutzer können selbst versuchen, das Targeting einzuschränken, indem sie die Einstellungen ihrer Social-Media-Konten ändern und überlegen, welche Art von Informationen sie auf Social-Media-Diensten teilen.
Die Entscheidungen des Europäischen Datenschutzausschusses und der irischen Datenschutzbehörde zu Meta werden erhebliche Auswirkungen auf Plattformen haben, deren Geschäftsmodell auf verhaltensbasierter Werbung basiert.
Im Dezember 2022 kam der Datenschutzrat zu dem Schluss, dass verhaltensbasierte Werbung für die Vertragsdurchführung nicht erforderlich sei und die Verwendung der Nutzungsbedingungen von Facebook und Instagram als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht angemessen sei. Metalla hatte daher keine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten für verhaltensbasierte Werbung. Die irische Datenschutzbehörde hat Meta verpflichtet, ihr Verfahren bis Anfang April zu ändern.
Eine EU-Gesetzgebungsreform zur politischen Werbung ist in Vorbereitung
Im Jahr 2021 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Transparenz und Zielgruppenansprache politischer Werbung vor. Ziel des Verordnungsentwurfs ist es, die Transparenz politischer Werbung zu erhöhen und den Einsatz gezielter Werbung für politische Zwecke einzuschränken. Darüber hinaus zielt die Reform darauf ab, Desinformation und Einmischung in Wahlen zu bekämpfen. Die Reform soll zudem sicherstellen, dass der Schutz personenbezogener Daten bei der gezielten Werbung nicht verletzt wird. Noch im laufenden Jahr sollen auf EU-Ebene Verhandlungen über die neue Verordnung beginnen.
Der Verordnungsentwurf sieht unter anderem die Verpflichtung vor, politische Anzeigen eindeutig zu kennzeichnen und Informationen über die Sponsoren der Anzeige sowie mögliche Targeting- und Bestätigungstechniken bereitzustellen. Für die gezielte Ausrichtung politischer Werbung würden strenge Bedingungen gelten, wenn diese auf der Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten besonderer Wählergruppen personenbezogener Daten beruhe.