Die dänische Datenschutzbehörde hat die Verwendung der Software Google Workspace for Education in dänischen Grundschulen geklärt. Die dänische Aufsichtsbehörde kommt zu dem Schluss, dass die Schulen die Daten der Schüler nicht für alle Zwecke, für die die Daten zur Verfügung gestellt wurden, an Google weitergeben dürfen. Die Gemeinden wurden angewiesen, die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Google-Software in den Schulen mit den Datenschutzvorschriften in Einklang zu bringen. Auch in Finnland wurde die Nutzung der Bildungsplattform von Google untersucht.
Die dänische Aufsichtsbehörde hat die Verwendung von Google Workspace for Education in dänischen Schulen in 53 Gemeinden untersucht. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass es für die Gemeinden keinen Grund gab, die Daten der Schüler zum Zweck der Entwicklung und Messung von Dienstleistungen an Google weiterzugeben. Die Schulen könnten jedoch personenbezogene Daten an Google weitergegeben haben, unter anderem, um Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Lernsoftware zu erbringen und die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Dienstleistungen zu gewährleisten.
Der EDSB erinnert auch daran, dass die Gemeinden vor der Implementierung der Tools hätten klären müssen, wie Google mit den übermittelten personenbezogenen Daten umgehen würde. Die Gemeinden wurden angewiesen, ihre Nutzung der Google-Dienste im Grundschulbereich bis zum 1. August 2024 mit den Datenschutzvorschriften in Einklang zu bringen.
Googles Nutzung von Lernsoftware auch in Finnland geklärt
Der Datenschutz-Ombudsmann hat die Nutzung der Bildungsplattform von Google in finnischen Schulen untersucht. Im Dezember 2021 entschied der Datenschutz-Ombudsmann, dass die Stadt unter Berufung auf ihre gesetzliche Verpflichtung zur Organisation der Grundbildung keine personenbezogenen Daten von Schülern auf der Bildungsplattform von Google verarbeiten darf.
Die Entscheidung verbietet nicht die Nutzung der Bildungsplattform, sondern besagt, dass eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Schülerdaten auf Google-Diensten geschaffen werden muss.
Die Stadt legte gegen die Entscheidung des Datenschutzbeauftragten Berufung beim Verwaltungsgericht ein. Im Juni 2023 erließ das Verwaltungsgericht Helsinki eine Entscheidung, die den Standpunkt des Datenschutzbeauftragten bestätigte.
Das Verwaltungsgericht teilte die Auffassung des Datenschutzbeauftragten, dass die Stadt nicht die Möglichkeit hat, die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Google angemessen zu überwachen und anzuweisen. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts ist die Einhaltung einer rechtlichen Verpflichtung der Hauptgrund für eine Schule, personenbezogene Daten von Schülern zu verarbeiten, aber die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung eines individuellen E-Learning-Programms und der Grund für die Verarbeitung müssen von Fall zu Fall beurteilt werden.
Die Stadt hat beim Obersten Verwaltungsgericht die Zulassung einer Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts beantragt.