Im Februar erörterten die CNIL und ihre Kollegen, die Mitglieder des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA), ihren gemeinsamen Umgang mit sensiblen und dringenden Fragen, wie etwa der Anwendung der DSGVO auf KI-Systeme. Zudem wurde eine Erklärung zur Online-Alterskontrolle verabschiedet.
Künstliche Intelligenz
Während der Plenarsitzung vom 12. Februar beschloss der EDSA , die Untersuchungen zu DeepSeek und generell alle im Rahmen der DSGVO durchgeführten operativen Maßnahmen in Bezug auf KI-Systeme in den Aufgabenbereich seiner ChatGPT -Taskforce aufzunehmen .
Darüber hinaus betonten die Mitglieder des EDSB, dass die Maßnahmen der Behörden bei dringenden sensiblen Fragen koordiniert werden müssten. Zu diesem Zweck wird auf der Ebene des EDSB ein schnelles Reaktionsteam eingerichtet.
Altersverifizierung von Minderjährigen online
Der EDSB hat außerdem eine Erklärung zum Online-Altersscreening verabschiedet . Der EDSA legt zehn zentrale Grundsätze der DSGVO (z. B. Achtung der Rechte, Datenminimierung usw.) für eine konforme Datenverarbeitung bei der Bestimmung des Alters oder der Altersspanne einer Person fest.
Ziel dieser Erklärung ist es, einen einheitlichen europäischen Ansatz für die Online-Altersüberprüfung sicherzustellen, um Minderjährige in der digitalen Welt zu schützen und gleichzeitig die Datenschutzgrundsätze zu wahren.