Die Datenschutzbehörde untersuchte einen Fall, der die Veröffentlichung personenbezogener Daten von Schuldnern in elektronischen Auktionssystemen (ELECTRONIC AUCTION SYSTEMS – www.eauction.gr ) betraf. Nach seiner Intervention und unter Beachtung der Grundsätze der Datenminimierung (Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen ( Schutz „durch Technikgestaltung“ und „durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen“ – Artikel 25 DSGVO) begann die Notarkammer der Berufungsgerichte von Athen, Piräus, der Ägäis und den Dodekanes als Datenverantwortlicher mit der Erstellung einer Anwendung zum Verbergen der personenbezogenen Daten von Schuldnern vor EL.SY.PLEIS. die aktiviert wird, wenn der Grund für ihr Erscheinen in den veröffentlichten Auktionen nicht mehr besteht.
Die Behörde wurde von der Notarvereinigung der Berufungsgerichte von Athen, Piräus, der Ägäis und den Dodekanes darüber informiert, dass die oben genannte Anwendung am Freitag, den 10.04.2025 aktiviert und ihre Einführung allen Notaren und Auktionsbeamten im ganzen Land mit der Benachrichtigungsnummer mitgeteilt wurde. erste Mitteilung des Koordinierungsausschusses der Notarverbände Griechenlands vom 10.04.2025 .
Bei dieser Gelegenheit erinnert die Behörde alle für die Datenverarbeitung Verantwortlichen daran, dass sie bereits bei der Planung von Verarbeitungstätigkeiten sicherstellen müssen, dass in jeder Phase nur die im Hinblick auf den beabsichtigten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeitet werden und im Einzelfall prüfen müssen, ob geeignete technische Maßnahmen (z. B. Pseudonymisierung) angebracht sind. Gemäß dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist, wenn der Zweck durch mildere Mittel erreicht werden kann, die einen geringeren Eingriff in das Recht der betroffenen Personen auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten mit sich bringen, diesen Mitteln der Vorzug zu geben.
Weitere Informationen zur Einhaltung der DSGVO finden Sie auf der Website der Behörde .