Home

Einige Unternehmen, die uns ausgewählt haben

Privacy Officer und Privacy Consultant
CDP-Schema gemäß ISO/IEC 17024:2012
European Privacy Auditor
ISDP©10003 Zertifizierungsschema gemäß ISO/IEC 17065:2012
Auditor
Gemäß UNI 11697:2017
Lead Auditor ISO/IEC 27001:2022
Gemäß ISO/IEC 17024:2012
Dateschutzbeauftragter
Gemäß ISO/IEC 17024:2012
Anti-Bribery Lead Auditor Expert
Gemäß ISO/IEC 17024:2012
ICT Security Manager
Gemäß UNI 11506:2017
IT Service Management (ITSM)
Gemäß der ITIL Foundation
Ethical Hacker (CEH)
Gemäß EC-Council
Network Defender (CND)
Gemäß EC-Council
Computer Hacking Forensics Investigator (CHFI)
Gemäß EC-Council
Penetration Testing Professional (CPENT)
Gemäß EC-Council

Berufsqualifikationen

Bleiben Sie mit den Weltnachrichten auf dem Laufenden!

Markieren Sie Themen, die Sie interessieren:

News

Home / News
/
GRIECHISCHE AUFSICHTSBEHÖRDE: Eingriff der Behörde zur Verschleierung personenbezogener Daten von Schuldnern

GRIECHISCHE AUFSICHTSBEHÖRDE: Eingriff der Behörde zur Verschleierung personenbezogener Daten von Schuldnern

Die Datenschutzbehörde untersuchte einen Fall, der die Veröffentlichung personenbezogener Daten von Schuldnern in elektronischen Auktionssystemen (ELECTRONIC AUCTION SYSTEMS – www.eauction.gr ) betraf. Nach seiner Intervention und unter Beachtung der Grundsätze der Datenminimierung (Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen ( Schutz „durch Technikgestaltung“ und „durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen“ – Artikel 25 DSGVO) begann die Notarkammer der Berufungsgerichte von Athen, Piräus, der Ägäis und den Dodekanes als Datenverantwortlicher mit der Erstellung einer Anwendung zum Verbergen der personenbezogenen Daten von Schuldnern vor EL.SY.PLEIS. die aktiviert wird, wenn der Grund für ihr Erscheinen in den veröffentlichten Auktionen nicht mehr besteht.

Die Behörde wurde von der Notarvereinigung der Berufungsgerichte von Athen, Piräus, der Ägäis und den Dodekanes darüber informiert, dass die oben genannte Anwendung am Freitag, den 10.04.2025 aktiviert und ihre Einführung allen Notaren und Auktionsbeamten im ganzen Land mit der Benachrichtigungsnummer mitgeteilt wurde. erste Mitteilung des Koordinierungsausschusses der Notarverbände Griechenlands vom 10.04.2025 .

Bei dieser Gelegenheit erinnert die Behörde alle für die Datenverarbeitung Verantwortlichen daran, dass sie bereits bei der Planung von Verarbeitungstätigkeiten sicherstellen müssen, dass in jeder Phase nur die im Hinblick auf den beabsichtigten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeitet werden und im Einzelfall prüfen müssen, ob geeignete technische Maßnahmen (z. B. Pseudonymisierung) angebracht sind. Gemäß dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist, wenn der Zweck durch mildere Mittel erreicht werden kann, die einen geringeren Eingriff in das Recht der betroffenen Personen auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten mit sich bringen, diesen Mitteln der Vorzug zu geben.

Weitere Informationen zur Einhaltung der DSGVO finden Sie auf der Website der Behörde .

https://www.dpa.gr/el/enimerwtiko/deltia/parembasi-tis-arhis-gia-apokrypsi-prosopikon-dedomenon-ofeileton

Vorgeschlagen für Sie

Erweiterte Suche