Die Datenschutzkommission hat am Freitag, den 21. Februar 2025, einen Entscheidungsentwurf in einer Untersuchung zu TikTok Technology Limited (TikTok) an andere betroffene Aufsichtsbehörden in der gesamten EU/dem EWR übermittelt.
Diese Untersuchung wurde im September 2021 eingeleitet und der Beschlussentwurf befasst sich mit der Übermittlung personenbezogener Daten von Nutzern seiner Plattform durch TikTok aus der EU/dem EWR nach China und der Frage, ob TikTok in dieser Hinsicht die DSGVO einhält. Der Beschlussentwurf befasst sich auch damit, ob TikTok seinen Transparenzpflichten gegenüber den Nutzern im Hinblick auf solche Datenübertragungen nachkommt.
Stellvertretender Kommissar Graham Doyle kommentierte:
„ Als federführende Aufsichtsbehörde für TikTok haben wir diese Untersuchung im September 2021 eingeleitet. Letzte Woche haben wir unseren Entscheidungsentwurf unseren Kollegen zur Stellungnahme vorgelegt. Dies ist Teil des Prozesses nach Artikel 60 der DSGVO, bei dem wir Entscheidungsentwürfe an andere betroffene Aufsichtsbehörden senden und diese einen Monat Zeit haben, uns ihre begründeten und relevanten Einwände oder Kommentare zu übermitteln .“