Die isländische Datenschutzbehörde hat in einem Fall entschieden, in dem eine Beschwerde über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Arion Bank hf. eingelegt wurde.
Die isländische Datenschutzbehörde hat in einem Fall entschieden, in dem eine Beschwerde über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Arion Bank hf. eingelegt wurde. Konkret wurde gerügt, dass die Bank den Beschwerdeführer ohne dessen Einwilligung in die Zielgruppenliste der Bank eingetragen habe, dass die Bank durch regelmäßige, eigenmächtig durchgeführte Kreditauskünfte und sonstige Finanzanalysen den gesetzlichen Verfall von Informationen über die Vermögensverhältnisse des Beschwerdeführers vereitelt habe und dass Finanzinformationen über Kreditkarten, Bürgschaften und Hypothekenverträge länger als erforderlich gespeichert worden seien.
Die Datenschutzbehörde kam zu dem Schluss, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Beschwerdeführers durch die Bank zu Marketingzwecken unter Verweis auf die berechtigten Interessen der Bank zulässig war, bis der Beschwerdeführer Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegte; daraufhin wurde der Beschwerdeführer aus den Zielgruppenlisten der Bank entfernt. Die Datenschutzbehörde kam zu dem Schluss, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Beschwerdeführers im Zusammenhang mit seinen sonstigen finanziellen Angelegenheiten durch die Bank im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten und zur Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt sei.