Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kam zu dem Schluss, dass der Verantwortliche im Falle einer automatisierten Entscheidungsfindung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der betroffenen Person Informationen über den Vorgang und die im Entscheidungsprozess tatsächlich angewandten Regeln bereitstellen muss.
Der Gerichtshof stellte fest, dass der für die Verarbeitung Verantwortliche, wenn durch die bereitgestellten Informationen sensible Geschäftsgeheimnisse berührt werden, dem zuständigen Gericht oder der zuständigen Datenschutzbehörde die betreffenden Informationen übermitteln muss, damit der Umfang der Rechte der betroffenen Person auf Zugang zu ihren personenbezogenen Daten beurteilt werden kann.
Das Urteil stärkt zudem die Rechte des Einzelnen im Hinblick auf automatisierte Entscheidungsfindungen und verlangt mehr Transparenz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.
https://island.is/s/personuvernd/frett/upplysingaskylda-vid-sjalfvirka-akvoerdunartoeku