Klare Bilder eines Patienten im Profil des Arztes
Der Datenschutzbeauftragte hat einem Chirurgen eine Geldstrafe von 20.000 Euro auferlegt, weil er auf seinem Instagram-Profil Fotos einer Patientin vor und nach einem Facelifting veröffentlicht hatte, und zwar ohne die Zustimmung zur Verbreitung der Bilder eingeholt zu haben. Die Behörde intervenierte aufgrund der Beschwerde einer Patientin, die sich über die Veröffentlichung von Fotos auf dem Social-Media-Profil der Ärztin beschwerte, die sie während der Operation in erkennbarer Weise zeigten.
Im Zuge der Untersuchung behauptete der Arzt, die Bilder seien für den internen Gebrauch aufgenommen worden und ihre Veröffentlichung sei auf ein Missverständnis im Zusammenhang mit der Handhabung der Einwilligungen zwischen den verschiedenen an dem Eingriff beteiligten Fachkräften zurückzuführen. Der Garantiegeber erachtete die Begründung als unzureichend und erklärte, dass die Verarbeitung der Gesundheitsdaten des Patienten rechtswidrig sei, da sie außerhalb der Behandlungszwecke und unter Verletzung der Datenschutzgesetze erfolgt sei.
Bei der Festlegung der Sanktion berücksichtigte der Datenschutzbeauftragte den sensiblen Charakter der offengelegten personenbezogenen Daten und den besonderen Kontext, in dem sich der Verstoß ereignete. In diesem Zusammenhang war das berechtigte Vertrauen des Beschwerdeführers in Bezug auf Vertraulichkeit und Privatsphäre hoch, auch im Hinblick auf die berufliche und treuhänderische Beziehung zum Arzt.
https://www.garanteprivacy.it/home/docweb/-/docweb-display/docweb/10095854