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ITALIENISHCE AUFSICHTSBEHÖRDE: Telemarketing: Geldstrafe von über 347.000 Euro gegen Wind Tre

ITALIENISHCE AUFSICHTSBEHÖRDE: Telemarketing: Geldstrafe von über 347.000 Euro gegen Wind Tre

Neue Intervention des Datenschutzbeauftragten gegen das Phänomen des wilden Telemarketings. Die Behörde verurteilte Wind Tre spa zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 347.520 Euro wegen der unrechtmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten zu Werbezwecken und wegen des Fehlens technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre der Kunden in den reservierten Bereichen der Website von Wind Tre. 

Die Maßnahme des Garantiegebers erfolgte am Ende einer Untersuchung, die aufgrund mehrerer Berichte von Benutzern eingeleitet wurde, die sich über den Erhalt unerwünschter Werbeanrufe beschwerten, sowie aufgrund der Beschwerde eines Kunden, der angab, in seinem reservierten Bereich die persönlichen Daten eines anderen Kunden eingesehen zu haben.

Die Behörde stellte im Anschluss an Inspektionen insbesondere fest, dass Wind Tre für seine Telemarketing-Aktivitäten auf kommerzielle Partner zurückgegriffen hatte, die widerrechtlich gesammelte Kontaktlisten verwendeten. Tatsächlich wurden die Listen in vielen Fällen von Nicht-EU-Bürgern ohne ausreichende Garantien erstellt, die Einwilligungen wurden nicht ausreichend nachgewiesen und die Aufbewahrungsfristen waren zu lang oder wurden nicht einmal angegeben.

Schließlich stellte der Garant die Unzulänglichkeit der technisch-organisatorischen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Registrierungssystem für den reservierten Kundenbereich sowie das Versäumnis fest, die Behörde über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten der Kunden zu informieren.

Bei der Festlegung der Höhe der Geldbuße berücksichtigte der Garant die umfassende Kooperation des Unternehmens, die von den Verstößen betroffenen Datenkategorien (allgemeine Daten) und das hohe Niveau der technisch-organisatorischen Maßnahmen sowie der Sicherheitsmaßnahmen, mit deren Umsetzung das Unternehmen bereits vor der Untersuchung begonnen hatte, um den Verhaltenskodex für Telemarketing und Teleselling einzuhalten.

https://www.garanteprivacy.it/home/docweb/-/docweb-display/docweb/10106920

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