Eltern und andere interessierte Parteien wenden sich an die Aufsichtsbehörde und weisen auf die in Bildungseinrichtungen beobachtete Praxis hin, bei der die täglichen akademischen Leistungen der Schüler und ihre Bewertungen veröffentlicht werden und Daten aus Informationssystemen abgerufen werden, in denen akademische Beurteilungen verarbeitet werden.
Beispiele:
- Im Klassenzimmer wird am schwarzen Brett eine Leistungsbeurteilung der Schüler ausgehängt, die den Vor- und Nachnamen jedes Schülers, seine Durchschnittsnote sowie seinen Platz im Klassenverband angibt.
- Während des Unterrichts zeigt der Lehrer den Schülern im Klassenraum mittels Beamer die Ergebnisse aller Klassen (für jeden Schüler einzeln sichtbar, verknüpft mit Vor- und Nachnamen des Schülers) aus dem E-Class-Portal.
Bei der Auswertung der beschriebenen Situationen haben wir festgestellt, dass das Ziel der Notenvergabe und der Anzeige der Leistungen der Schülerinnen und Schüler gegenüber der gesamten Klasse (auch anderen Eltern) nicht die Darstellung der Ergebnisse individueller Leistungen oder von Wettbewerben, wie etwa Bildungsolympiaden, ist. Die Fortschritte eines Kindes im täglichen Lernprozess sind für das Kind relevante Informationen, deren Erhalt für das Kind und seine Eltern von grundlegender Bedeutung ist. Die Interessen Dritter an der Erlangung derartiger Informationen im Bildungsprozess können wiederum als nicht erheblich eingeschätzt werden.
Bildungseinrichtungen verarbeiten die Daten von Kindern in erster Linie zur Sicherstellung des Bildungsvorgangs und eine solche Verarbeitung muss in erster Linie zum Wohle der Lernenden erfolgen. Wenn der Zweck der beschriebenen Verarbeitung darin besteht, die erfolgreichsten Schüler zu loben und hervorzuheben sowie jeden Schüler zu motivieren, immer bessere akademische Ergebnisse zu erzielen, indem er seinen Platz unter den Klassenkameraden zeigt, wäre die in den Beispielen beschriebene Datenverarbeitung nicht verhältnismäßig. Dabei muss der mögliche Schaden berücksichtigt werden, der den leistungsschwächeren Kindern, die den letzten Platz belegen, entstehen kann.
Die vorgenannten Zwecke können auch durch eine geringere Datenverarbeitung erreicht werden. Das heißt, dass jedem Kind und seinen Eltern individuell, ohne die Identität anderer Kinder festzustellen, Informationen über die Leistungen und den Platz in der Rangliste zur Verfügung gestellt werden können und dass den besten Schülern auch eine gesonderte öffentliche Anerkennung zuteilwird.
Wenn es der Bildungseinrichtung gelingt, im Rahmen der Unterrichtung bzw. Schule eine den Interessen des Kindes angemessene Lösung für eine positive Information anderer über die Leistungen des Kindes zu finden, sollten Kinder und ihre Eltern vor Beginn der geplanten Verarbeitung informiert werden, um ihnen die Möglichkeit zu geben, rechtzeitig ihre Meinung dazu zu äußern und einer solchen Verarbeitung zu widersprechen.
- Bezüglich der Durchführung dieser und anderer Datenverarbeitungen in einer Bildungseinrichtung sowie der Anwendung bewährter Verfahren unter Berücksichtigung sowohl des Kindeswohls als auch des Rechts auf Datenschutz sollten sich Lehrer, Erzieher und andere am Bildungsprozess beteiligte Personen an den Datenschutzbeauftragten der Einrichtung bzw. der lokalen Regierung sowie an die Leitung der Einrichtung wenden.
https://www.dvi.gov.lv/lv/jaunums/dviskaidro-bernu-sekmju-publiska-pieejamiba-izglitibas-iestades