Das Datenschutzgremium hat seine Entscheidung im Meta-Fall getroffen und entschieden, dass die norwegische Datenschutzbehörde keine täglichen Bußgelder gegen Meta und andere internationale Unternehmen verhängen kann. Der zugrunde liegende Beschluss zum Verbot von verhaltensbasiertem Marketing auf Facebook und Instagram bleibt jedoch bestehen.
Meta kam der Entscheidung der dänischen Datenschutzbehörde, verhaltensbasiertes Marketing zu verbieten, nicht nach und die dänische Datenschutzbehörde erließ daher eine gesonderte Entscheidung, mit der sie als Reaktion darauf Geldbußen oder Zwangsstrafen gegen Meta verhängte. Die Möglichkeit, tägliche Bußgelder zu verhängen, ist eine spezielle norwegische Regelung, die im norwegischen Gesetz über personenbezogene Daten vorgesehen ist. Die Meta-Unternehmen legten gegen die Entscheidung über die täglichen Bußgelder Berufung beim Personal Protection Board ein, das in seiner Entscheidung nun Meta Ireland und Facebook Norwegen bestätigt.
„Das Verbot verhaltensbasierter Werbung bleibt bestehen, und das ist in diesem Fall das Wichtigste. „Wir sind überrascht über die Entscheidung der norwegischen Datenschutzbehörde, berücksichtigen sie aber natürlich“, sagt Line Coll, Direktorin der norwegischen Datenschutzbehörde.
Grundsätzlich sieht das Gesetz vor, dass die norwegische Datenschutzbehörde tägliche Bußgelder verhängen kann, wenn Unternehmen gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen. Allerdings hat das Personal Protection Board nun entschieden, dass bei internationalen Unternehmen hiervon Ausnahmen gemacht werden müssen.
„Die Auslegung durch die norwegische Datenschutzbehörde nimmt uns ein wichtiges Instrument im Umgang mit großen internationalen Unternehmen. Dies wird auch dazu führen, dass norwegischen Unternehmen tägliche Bußgelder auferlegt werden, während die großen internationalen Akteure klarkommen. „Das ist eine bedauerliche Diskriminierung, und wir hoffen, dass der Gesetzgeber schnell eine Klarstellung vornimmt“, sagt Line Coll.