Datenschutzbeauftragten
Bereich der Dienstleitung: Die Datenschutzvorschriften verpflichten die Vertantwortlichen und Auftragsverarbeitern einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu ernennen, um: den Vertantwortlichen und Auftragsverarbeitern sowie die mit der Verarbeitung betrauten Mitarbeiter über die sich aus den Datenschutzvorschriften ergebenden Verpflichtungen zu informieren und zu beraten. die...
Vertreter des Gebiets
Bereich der Dienstleitung: Die Datenschutzvorschriften verpflichten die Vertantwortlichen und Auftragsverarbeitern, die nicht in den unten aufgeführten Gebieten niedergelassen sind, einen in diesem Gebiet niedergelassenen Vertreter zu benennen, der sie gegenüber den betroffenen Personen (Verbrauchern) und den zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden vertritt,...
Beratung über Datenschutz
Bereich der Dienstleitung: Die Datenschutzvorschriften verpflichten die Vertantwortlichen und Auftragsverarbeitern zur Einhaltung der Grundsätze bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in diesen Gebieten. Alle Unternehmen, die personenbezogener Daten über ihre eigene Website oder Anwenderprogramm (E-Commerce, Web-App, Homebanking, usw.) verarbeiten, müssen die...