Home

Einige Unternehmen, die uns ausgewählt haben

Privacy Officer und Privacy Consultant
CDP-Schema gemäß ISO/IEC 17024:2012
European Privacy Auditor
ISDP©10003 Zertifizierungsschema gemäß ISO/IEC 17065:2012
Auditor
Gemäß UNI 11697:2017
Lead Auditor ISO/IEC 27001:2022
Gemäß ISO/IEC 17024:2012
Dateschutzbeauftragter
Gemäß ISO/IEC 17024:2012
Anti-Bribery Lead Auditor Expert
Gemäß ISO/IEC 17024:2012
ICT Security Manager
Gemäß UNI 11506:2017
IT Service Management (ITSM)
Gemäß der ITIL Foundation
Ethical Hacker (CEH)
Gemäß EC-Council
Network Defender (CND)
Gemäß EC-Council
Computer Hacking Forensics Investigator (CHFI)
Gemäß EC-Council
Penetration Testing Professional (CPENT)
Gemäß EC-Council

Berufsqualifikationen

Bleiben Sie mit den Weltnachrichten auf dem Laufenden!

Markieren Sie Themen, die Sie interessieren:

News

Home / News
/
RUMÄNISCHE AUFSICHTSBEHÖRDE: Sanktion bei Verstoß gegen die DSGVO

RUMÄNISCHE AUFSICHTSBEHÖRDE: Sanktion bei Verstoß gegen die DSGVO

Die nationale Aufsichtsbehörde für die Verarbeitung personenbezogener Daten schloss im Februar 2025 eine Untersuchung beim Betreiber Automobilus International SRL ab und stellte einen Verstoß gegen Art. 32 Absatz. (1) und Abs. (2) der Verordnung (EU) 2016/679 .

Aus diesem Grund wurde der Betreiber mit einer Geldstrafe von 24.885 Lei, umgerechnet 5.000 Euro, belegt.

Die Untersuchung wurde eingeleitet, nachdem der Betreiber Automobilus International SRL gemäß den Bestimmungen des Art. 13 der DSGVO eine Meldung über eine Verletzung der Sicherheit personenbezogener Daten übermittelt hatte. 33 der Verordnung (EU) 2016/679.

So meldete der Betreiber einen Sicherheitsvorfall, nämlich dass Informationen aus seiner Datenbank von Dritten illegal abgerufen wurden und gleichzeitig die Vertraulichkeit einiger personenbezogener Daten verloren ging. Darüber hinaus wurde mitgeteilt, dass durch Ausnutzung einer Sicherheitslücke auf einem der Server des Betreibers Zugriff auf Informationen im Datensatzsystem erlangt wurde. 

Bei der Untersuchung wurde festgestellt, dass der Betreiber keine angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen hat, um ein dem Verarbeitungsrisiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, das insbesondere durch unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust, Veränderung oder unbefugte Offenlegung bzw. unbefugten Zugriff auf übermittelte, gespeicherte oder auf sonstige Weise verarbeitete personenbezogene Daten entsteht, wie es gemäß Art. 6 DSGVO erforderlich ist. 5 Absatz. (1) Buchstabe. f) DSGVO.

In diesem Zusammenhang wurde auf bestimmte Kategorien personenbezogener Daten, wie etwa Name, Nachname, Telefonnummer und Lieferadresse einer erheblichen Anzahl von Kunden des Betreibers, widerrechtlich zugegriffen.

Da keine geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen wurden, um ein angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, liegt somit ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Art. 32 Absatz. (1) und Abs. (2) der Verordnung (EU) 2016/679, wobei gegen den Betreiber eine Geldbuße verhängt wird.

Gleichzeitig gilt gemäß Art. 58 Absatz. (2) Buchstabe. d) der Verordnung wurde dem Betreiber aufgetragen, als Abhilfemaßnahme die betroffenen Personen über den Sicherheitsvorfall sowie über die zur Behebung ergriffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen durch Veröffentlichung einer Erklärung auf der Startseite der Website des Unternehmens zu informieren.

https://www.dataprotection.ro/index.jsp?page=Comunicat_Presa_12_03_2025&lang=ro

Vorgeschlagen für Sie

Erweiterte Suche