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RUMÄNISCHE AUFSICHTSBEHÖRDE: Sanktion bei Verstoß gegen die DSGVO

RUMÄNISCHE AUFSICHTSBEHÖRDE: Sanktion bei Verstoß gegen die DSGVO

Die nationale Aufsichtsbehörde für die Verarbeitung personenbezogener Daten schloss im April 2025 eine Untersuchung beim Betreiber Xiting ROM SRL ab und stellte einen Verstoß gegen die Bestimmungen des  Art. 12 Absatz. (3) – (4) in Verbindung mit Art. 15 Absatz. (1) – (3) der Verordnung (EU) 2016/679.

Aus diesem Grund wurde der Betreiber mit einer Geldstrafe von 4.977 Lei (entspricht 1.000 Euro) belegt.

Die Untersuchung wurde aufgrund einer Beschwerde einer Einzelperson eingeleitet, die behauptete, der Betreiber habe sein Recht auf Zugriff auf seine personenbezogenen Daten nicht respektiert.

Bei der Untersuchung wurde festgestellt, dass der Betreiber Xiting ROM SRL der Petentin innerhalb der gesetzlichen Frist keine angemessene und vollständige schriftliche Antwort auf ihre Anfrage nach Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie eine elektronische Kopie dieser Daten übermittelt hatte.

Somit wurde festgestellt, dass die Bestimmungen des Art. 12 Absatz. (3) – (4) in Verbindung mit Art. 15 Absatz. (1) – (3) der Verordnung (EU) 679/2016, wobei gegen den Betreiber eine Geldbuße verhängt wird.

Gleichzeitig gelten gemäß den Bestimmungen des Art. 58 Absatz. (2) Buchstabe. b) der Verordnung (EU) 2016/679 wurden folgende Abhilfemaßnahmen gegen den Betreiber angeordnet :

  • eine vollständige Antwort auf die Anfrage des Antragstellers an seine E-Mail-Adresse zu senden, indem alle Dokumente und Aufzeichnungen, die seine persönlichen Daten enthalten und derzeit in der Datenbank des Betreibers verfügbar sind, oder gegebenenfalls die Begründung für die Verweigerung ihrer Bereitstellung unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des Art. 13 der DSGVO auf sichere Weise übermittelt werden. 12 Absatz. (4) und Art. 15 Absatz. (3) bis (4) der DSGVO;
  • die Einhaltung der DSGVO bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sicherzustellen, indem die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen werden, auch im Hinblick auf eine angemessene Schulung des hierfür benannten Personals, sodass der Betreiber in der Lage ist, Anfragen, mit denen die betroffenen Personen ihre Rechte ausüben, innerhalb der Fristen und gemäß den Bedingungen des Art. 20 DSGVO zu analysieren, richtig zu lösen und angemessen zu beantworten. 12-23 der DSGVO.

https://www.dataprotection.ro/index.jsp?page=Comunicat_Presa_28_04_2025&lang=ro

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