Umfragen zur Messung der Vielfalt in öffentlichen und privaten Organisationen sind nicht verboten, erfordern jedoch Garantien zum Schutz der Daten und der Privatsphäre des Einzelnen. Um Fachkräfte zu unterstützen, legt die CNIL bis zum 13. September 2024 eine Empfehlung zur öffentlichen Konsultation vor.
Welchem Zweck dient die zur öffentlichen Konsultation vorgelegte Empfehlung?
Angesichts des gestiegenen Bewusstseins für den Kampf gegen Diskriminierung möchten viele Unternehmen und Institutionen die Diversität innerhalb ihrer Belegschaft mithilfe von Systemen messen, die die Erfassung zahlreicher personenbezogener Daten, einschließlich sensibler Daten, erfordern.
Die Messung der Vielfalt ist eine heikle Aufgabe, da sie aufdringliche Fragen zum Privatleben von Mitarbeitern/Agenten beinhaltet. In diesem Zusammenhang müssen Arbeitgeber besonders darauf achten, den Beschluss des Verfassungsrates vom 15. November 2007 zu respektieren, der die herkunftsbezogene Statistik sehr streng regelt.
Zwölf Jahre nach der Veröffentlichung des gemeinsam mit dem Bürgerbeauftragten verfassten methodischen Leitfadens „Messungen für Fortschritte auf dem Weg zur Chancengleichheit“ veröffentlicht die CNIL einen spezifischen Empfehlungsentwurf als Leitfaden für Organisationen, die Umfragen zur Messung der Vielfalt im Einklang mit den geltenden europäischen Vorschriften durchführen möchten seit 2018.
Tatsächlich muss die Durchführung von Umfragen zur Diversitätsmessung mit Garantien einhergehen, die die Achtung des Rechts auf Privatsphäre der Teilnehmer im Einklang mit der DSGVO gewährleisten. Insbesondere müssen diese Umfragen optional bleiben und die Teilnehmer müssen ordnungsgemäß informiert und ihre Rechte respektiert werden. Die CNIL empfiehlt außerdem, anonyme Umfragen zu bevorzugen und die mit geschlossenen Fragen erhobenen Daten zu begrenzen.
Unter den möglichen Optionen und unter Berücksichtigung des Unterordnungsverhältnisses zwischen dem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern oder Vertretern, das die Teilnahme an der Untersuchung erschweren kann, ist die CNIL der Ansicht, dass der Einsatz eines vertrauenswürdigen Dritten eine gültige Garantie darstellen kann, indem sie sicherstellt, dass der Arbeitgeber keinen Zugriff auf die erhobenen Daten hat.
Erinnerung :
Gesundheitszustand, sexuelle Orientierung oder auch die wahrgenommene Rasse oder ethnische Herkunft sind sensible Daten: Ihre Erhebung und Nutzung ist grundsätzlich durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verboten.
Im Rahmen einer Umfrage zur Messung der Vielfalt ist die CNIL der Ansicht, dass dieses Verbot nur durch die freie, ausdrückliche und informierte Zustimmung des Einzelnen aufgehoben werden könnte.
https://www.cnil.fr/fr/consultation-projet-recommandations-mesures-diversite-au-travail