LEGAL & COMPLIANCE
Regelung von Whistleblowing
Das gesetzesvertretende Dekret Nr. 24 vom 10. März 2023 setzt die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Whistleblowing), um.
Der Beratungsdienst zur Anwendung dieses Dekrets soll Organisationen und öffentlichen Einrichtungen helfen, die Maßnahmen zu verstehen und umzusetzen, die erforderlich sind, um die Anforderungen der Rechtsvorschriften zu erfüllen.
Ziele
- Verständnis des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 24 vom 10. März 2023: Vermittlung eines klaren Verständnisses der Bestimmungen des Dekrets und ihrer Auswirkungen auf die Unternehmenstätigkeit.
- Implementierung von Whistleblowing-Systemen: Unterstützung von Organisationen bei der Entwicklung und Umsetzung interner Verfahren für den Umgang mit Whistleblowing.
- Schutz von Hinweisgebern: Sicherstellen, dass die Rechte von Hinweisgebern im Einklang mit der Gesetzgebung geschützt werden.
- Einhaltung von Vorschriften: Sicherstellen, dass die Organisation die Anforderungen des Dekrets erfüllt, um Sanktionen zu vermeiden und den Ruf des Unternehmens zu schützen.
- Förderung einer Kultur der Integrität: Förderung eines ethischen und transparenten Arbeitsumfelds.
Modalitäten
- Vorläufige Analyse:
- Bewertung der aktuellen Praktiken des Whistleblowing-Managements innerhalb der Organisation.
- Identifizierung von Bereichen, in denen die gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten werden.
- Entwicklung von Richtlinien und Verfahren:
- Ausarbeitung von Whistleblowing-Richtlinien, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
- Entwicklung von Verfahren für den Umgang mit Whistleblowing, indem die Vertraulichkeit und das Schutz von Whistleblowern gewährleistet (Verordnung, Datenschutzerklärung und Datenschutz-Folgenabschätzung – DPIA)
- Implementierung von Whistleblowing-Systemen:
- Beratung bei der Auswahl und Implementierung von sicheren und zugänglichen Meldekanälen, wie z. B. spezielle Telefonleitungen, Webportale oder E-Mail-Adressen.
- Stellen Sie sicher, dass die Meldekanäle für alle betroffenen Mitarbeiter und Dritte leicht zugänglich sind.
- Schulung und Bewusstseinsbildung:
- Konzeption und Durchführung von Schulungsprogrammen für Mitarbeiter und Management über die Rechte und den Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern).
- Sensibilisierungskampagnen, um die Bedeutung von Whistleblowing zu fördern und sicherzustellen, dass die Mitarbeiter wissen, wie sie die Meldewege nutzen können.
- Whistleblowing-Management:
- Festlegung von Verfahren für die Entgegennahme, Bewertung und Untersuchung von Meldungen.
- Sicherstellung, dass die Untersuchungen unparteiisch durchgeführt werden und dass bei Bedarf Korrekturmaßnahmen ergriffen werden.
- Überwachung und Überprüfung:
- Einführung von Mechanismen zur Überwachung der Wirksamkeit von Whistleblowing-Maßnahmen und -Verfahren.
- Regelmäßige Überprüfung der Richtlinien und Verfahren, um sicherzustellen, dass sie weiterhin mit den gesetzlichen Anforderungen übereinstimmen und die besten Praktiken widerspiegeln.
Vorteile
- Einhaltung von Vorschriften: Sicherstellung, dass die Organisation die Anforderungen des Gesetzesdekrets Nr. 24 vom 10. März 2023 erfüllt, wodurch das Risiko von Sanktionen verringert wird.
- Schutz von Hinweisgebern: Sicherstellung des Schutzes der Rechte von Hinweisgebern und Förderung eines sicheren und transparenten Arbeitsumfelds.
- Verbesserung der Unternehmensführung: Stärkung der Unternehmensführung durch die Einführung guter Praktiken zur Meldung von Meldungen.
- Risikominderung:Identifizierung und Minderung potenzieller rechtlicher und rufschädigender Risiken im Zusammenhang mit dem falschen Umgang mit Meldungen.
- Förderung der Unternehmensethik: Förderung einer Unternehmenskultur der Integrität und Transparenz durch Ermutigung der Mitarbeiter, illegales oder unethisches Verhalten zu melden.
Verwendete Tools
- Meldesoftware: Tools für die sichere Verwaltung von Meldungen, die Vertraulichkeit und Zugänglichkeit gewährleisten.
- Dokumentation: Verfahren und Protokolle für den Umgang mit Whistleblowing (Verordnung, Datenschutzerklärung und Datenschutz-Folgenabschätzung – DPIA).
- Schulungsplattformen: Online-Tools und Lehrmaterial für die Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitern.
- Überwachungs-Dashboards: Tools zur Überwachung der Wirksamkeit von Meldeverfahren und zur Überprüfung der Einhaltung.
Abschließende Überlegungen
Der Beratungsdienst von 365TRUST zur Umsetzung des Gesetzesdekrets Nr. 24 vom 10. März 2023 ist für Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die die Whistleblowing-Gesetzgebung einhalten und ein ethisches und transparentes Arbeitsumfeld fördern wollen, unerlässlich. Durch gezielte Beratung und die Einführung wirksamer Whistleblowing-Systeme können Organisationen die Rechte von Hinweisgebern schützen, ihre Unternehmensführung verbessern und rechtliche und Reputationsrisiken verringern.