Home

Einige Unternehmen, die uns ausgewählt haben

Privacy Officer und Privacy Consultant
CDP-Schema gemäß ISO/IEC 17024:2012
European Privacy Auditor
ISDP©10003 Zertifizierungsschema gemäß ISO/IEC 17065:2012
Auditor
Gemäß UNI 11697:2017
Lead Auditor ISO/IEC 27001:2022
Gemäß ISO/IEC 17024:2012
Dateschutzbeauftragter
Gemäß ISO/IEC 17024:2012
Anti-Bribery Lead Auditor Expert
Gemäß ISO/IEC 17024:2012
ICT Security Manager
Gemäß UNI 11506:2017
IT Service Management (ITSM)
Gemäß der ITIL Foundation
Ethical Hacker (CEH)
Gemäß EC-Council
Network Defender (CND)
Gemäß EC-Council
Computer Hacking Forensics Investigator (CHFI)
Gemäß EC-Council
Penetration Testing Professional (CPENT)
Gemäß EC-Council

Berufsqualifikationen

Bleiben Sie mit den Weltnachrichten auf dem Laufenden!

Markieren Sie Themen, die Sie interessieren:

News

Home / News
/
SPANISCHE AUFSICHTSBEHÖRDE: Die Agentur genehmigt ein neues Schlichtungssystem, um Datenschutzansprüche in Bezug auf elektronische Kommunikation zu beschleunigen

SPANISCHE AUFSICHTSBEHÖRDE: Die Agentur genehmigt ein neues Schlichtungssystem, um Datenschutzansprüche in Bezug auf elektronische Kommunikation zu beschleunigen

Die spanische Datenschutzbehörde (AEPD) hat dies genehmigt„Verhaltenskodex zur Regelung datenschutzrechtlicher Streitigkeiten im Bereich der elektronischen Kommunikation“, gefördert von den Telefonbetreibern der Gruppen Orange, Telefónica, Vodafone und MásMóvil. 

Der Verhaltenskodex regelt ein Mediationsverfahren mit dem Ziel, dass die beiden Parteien, Bürger und Organisationen, die sich an den Kodex halten, eine Einigung erzielen, ohne dass der Nutzer auf Wunsch ein Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren zur Beilegung seines Anspruchs einleiten muss.

DerVerhaltenskodizes, deren Mitgliedschaft freiwillig, aber für die teilnehmenden Körperschaften verbindlich ist , stellen ein Beispiel für Selbstregulierung dar, die in diesem Fall die Einführung eines kostenlosen Verfahrens für die Bürger beinhaltet, um eine flexiblere Reaktion auf Ansprüche zu ermöglichen, die gegen die teilnehmenden Körperschaften entstehen könnten.

Dieser Verhaltenskodex wird am 17. Dezember in Kraft treten und über das darin geregelte Verfahren können Bürger Beschwerden einreichen, die sich unter anderem auf Datenverarbeitung ohne Legitimitätsgrundlage, nicht beachtete Rechtsausübung beziehen, unsachgemäße Eingabe in Kreditinformationssysteme oder betrügerische Vertragsabschlüsse. 

Die DSGVO legt fest, dass alle Verhaltenskodizes eine Aufsichtsbehörde benennen müssen , die in völliger Unabhängigkeit sowohl vom Initiator des Kodex als auch von den teilnehmenden Stellen handelt und von der Aufsichtsbehörde akkreditiert sein muss. In diesem Fall ist die von der Agentur für die Überwachung und Kontrolle dieses Kodex akkreditierte Stelle die Werbejury der Vereinigung zur Selbstregulierung der kommerziellen Kommunikation (AUTOCONTROL).

AUTOCONTROL wird die gegen die dem Kodex beitretenden Unternehmen eingegangenen Ansprüche prüfen und das Mediationsverfahren einleiten. Die maximale Dauer dieses Verfahrens beträgt 30 Tage .

Werden dagegen Ansprüche im Zusammenhang mit der elektronischen Kommunikation gegen Mitgliedsunternehmen direkt vor der Agentur geltend gemacht, kann diese diese an das Schlichtungssystem des Kodex weiterleiten. Die maximale Laufzeit beträgt in diesem Fall 27 Tage, wobei die Agentur über die getroffene Vereinbarung informiert wird.

https://www.aepd.es/prensa-y-comunicacion/notas-de-prensa/la-agencia-aprueba-un-nuevo-sistema-de-mediacion-para

Vorgeschlagen für Sie

Erweiterte Suche