El SEPD adopta un dictamen sobre el proyecto de Reglamento sobre el euro digital y recuerda las medidas que deben tomarse para salvaguardar la intimidad de los ciudadanos europeos. Las autoridades de protección de datos deciden llevar a cabo controles coordinados del cumplimiento del derecho de acceso.
Die gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung über den digitalen Euro
Am 17. Oktober trat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSB oder European data protection board (EDPB) auf Englisch) zu einer Plenarsitzung zusammen. Er vereint die Datenschutzbehörden der Mitgliedsländer der Europäischen Union.
Die Plenarsitzung verabschiedete eine gemeinsame Stellungnahme des Ausschusses und des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB oder European data protection supervisor (EDPS) auf Englisch) zum Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung des digitalen Euro. Das im Juni 2021 eingeleitete Projekt des digitalen Euro wird nun zwischen den europäischen Mitgesetzgebern (Rat und Parlament) diskutiert, um seine Hauptmerkmale zu bestätigen.
Ziel des Textes ist es, bis 2027-2030 einen digitalen Euro einzuführen, der sowohl für Online- als auch für Offline-Zahlungen verwendet werden kann.
Der Text der Europäischen Kommission berücksichtigt Empfehlungen des Europäischen Datenschutzausschusses, indem er eine «Offline»-Modalität vorsieht, bei der die Zahlung lokal erfolgt, die Verteilung des digitalen Euro durch Vermittler ohne Zentralisierung durch die Europäische Zentralbank sowie die Pseudonymisierung der Transaktionsdaten.
Der EDSB macht außerdem zwei weitere wichtige Empfehlungen:
Die erste betrifft die Einführung einer Vertraulichkeitsschwelle für kleine Online-Transaktionen, bei denen eine Rückverfolgung der Daten zum Zweck der Bekämpfung der Geldwäsche oder der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung nicht gerechtfertigt ist.
Die zweite betrifft den Betrugsbekämpfungsmechanismus. Die Notwendigkeit einer zentralen Datenverwaltung für die Betrugsbekämpfung ist nicht nachgewiesen und beinhaltet keine ausreichenden Garantien. Der EDSB empfiehlt, sie durch eine Modalität zu ersetzen, die weniger in die Privatsphäre eingreift.
Der Europäische Datenschutzausschuss wird das Projekt unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Privatsphäre weiter verfolgen, während die Vorbereitungsphase im Rahmen der Arbeit der Europäischen Zentralbank in Kürze beginnen wird.
Das Thema des nächsten koordinierten Durchsetzungsrahmens (coordinated enforcement framework).
Auf derselben Sitzung äußerte sich der Europäische Datenschutzausschuss auch zum Thema des nächsten koordinierten Durchsetzungsrahmens (englisch: coordinated enforcement framework (CEF)), bei dem es sich um das Auskunftsrecht betroffener Personen gemäß der DSGVO handeln wird.
Der CEF ist eine Maßnahme des EDSB zur Harmonisierung der wirksamen Durchsetzung der DSGVO und der Koordinierung zwischen den Aufsichtsbehörden. Diese Aktion wird zum dritten Mal verlängert.
Die europäischen Aufsichtsbehörden werden daher in den kommenden Monaten Untersuchungen zu diesem Thema einleiten.